1.) Der Vermieter stellt den Anhänger zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort sauber, in technisch einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand zur Verfügung. Der Vermieter händigt eine Kopie des KFZ-Scheins, die COC und Versicherungspapiere aus. Diese befinden sich an der vorderen Bordwand an der linken Seite. Der Mieter verpflichtet sich, diese nur bei Kontrollen herauszunehmen, und diese danach vollständig wieder zurückzulegen. Erfolgt dies nicht, fällt eine Gebühr von 50€ inklusive Mehrwertsteuer an, diese wird mit der Kaution verrechnet. Der Mieter quittiert dies mit der Unterzeichnung des Mietvertrages.
2.)Der Mieter ist verpflichtet, den gemieteten Anhänger nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten und nur geeignete Personen zum Umgang mit dem Anhänger einzusetzen. Es obliegt dem Mieter, sich beim Personal zu versichern, dass der Umgang mit dem gemieteten Anhänger bekannt ist und unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wird.
3.)Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger inklusive aller Auf-und Umbauten pfleglich und sorgsam zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. Der Mieter verpflichtet sich, vor Antritt jeder Fahrt die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen und hat darauf zu achten, dass die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuge durch den Anhänger nicht überschritten wird.
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger vor Rückgabe des Anhängers, an dem er auch abgeholt wurde, zu reinigen( Ladefläche besenrein und Planenaufbau inkl. Plane gereinigt). Der Mieter muss sicherstellen, dass die Reinigungsmittel verträglich sind und Sie den Anhänger inkl. Aufbauten nicht beschädigen. Erfolgt dies nicht, hat der Vermieter das Recht, eine einmalige Gebühr von 25€ inklusive Mehrwertsteuer zu erheben. Diese wird von der Kaution in Abzug gebracht.
4.)Der vermietete Anhänger ist vom Vermieter Vollkasko versichert. Die Selbstbeteiligung, die zur geleisteten Kaution hinzu kommt, beträgt im Schadensfall 300€. Diese Selbstbeteiligung wird dem Kunden in Rechnung gestellt und ist innerhalb von zwei Werktagen zu begleichen.Bei Unwetter wie starkem Wind oder starkem Hagel darf der Kunde den Anhänger nicht bewegen, sollte dies doch der Fall sein und der Anhänger wird beschädigt, beläuft sich die Selbstbeteiligung auf 400€.
5.)Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Veränderungen des Mietgegenstands, insbesondere An-und Umbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Vermieter angebracht wurden, zu entfernen.
6.)Die Kosten infolge Normaler Abnutzung gehen zu Lasten des VermietersDer Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit am Anhänger entstehen. Bei Beschädigungen oder Unfällen des Anhängers, dazu zählen auch Kratzer und Beulen, ist der Vermieter sofort nach Schadenseintritt zu informieren unter Angabe des Zeitpunkts, der Ursache und des Ausmaßes des Schadensfalls. Bei Unfällen, Diebstahl oder Brand ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Der Schadensbericht muss im Anschluss schriftlich erfolgen. Alle anfallenden Bußgelder trägt der Mieter in voller Höhe. Dem Mieter wird für die Zeit der Anmietung des Anhängers ausdrücklich die sogenannte Halterhaftung nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften übertragen.
7.)Im Falle eines Schadens, bei dem der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur des beschädigten oder Ersatzteilbeschaffung des zerstörten Anhängers entstehende Mietausfalls.Der Vermieter ist in diesen Fällen berechtigt, für die Anzahl der Ausfalltage jeweils 100€ inklusive Mehrwertsteuer zu verlangen. Dieser Betrag wird gesondert in Rechnung gestellt. Es steht dem Mieter frei, nachzuweisen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder niedriger als der berechnete Mietausfall. Für jeden Kilometer, den der Vermieter fahren muss, der mit dem Schaden zu tun hat, sei es Fahrt zur Werkstatt etc. wird dem Mieter 0,20€ pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt, Startpunkt und Berechnungspunkt ist immer der Firmensitz des Vermieters.Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprachen oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen am Anhänger werden von einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten trägt der Mieter.Mängel und Schäden können vom vermieter auch dann noch gegenüber dem Mieter geltende gemacht und berechnet werden, wenn diese erst nach Rückgabe festgestellt werden.Der Vermieter ist berechtigt nach § 535 BGB Kleinreparaturen bis zu einer Obergrenze zu 300€ selbst auszuführen. Diese Kleinreparatur wird mit der Kaution verrechnet. Der Mieter verpflichtet sich, Bilder von allen Seiten, des Innenraums, der Deichsel,der vier Reifen und Radlauf und der Beleuchtung, sodass die Funktionsunfähigkeit ausgeschlossen werden kann, bei Abholung und Rückgabe zu machen. Diese Bilder muss der Mieter dem Vermieter spätestens eine Stunde nach und vor Abholung per Mail oder Whatsapp schicken. Die Bilder müssen eine aktuelle gute Qualität haben, sodass jeder mögliche Schaden erkennbar ist. Erfolgt dies nicht, kann der Vermieter nicht über die einwandfreie Rückgabe entscheiden und muss sich ein Bild vor Ort machen. Dieser Aufwand für den Vermieter ist mit der geleisteten Kaution abgedeckt, die in diesem Fall einbehalten wird.
8.)Technische Änderungen am gemieteten Objekt werden ausschließlich durch den Vermieter durchgeführt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter einen unverzüglichen Zugang zum Mietobjekt zu gewähren, um solche Maßnahmen durchzuführen. Sollte es während dieser Arbeiten zu einer Überzahlung der Miete für die Dauer der Arbeiten gekommen sein, wird der überschüssige Betrag dem Mieter gutgeschrieben.
9.)Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Reparaturen zu tragen, die aufgrund seines Verschuldens zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Anhängers während der Mietzeit notwendig werden.
10.) Im Falle eines eintretenden Totalverlustes, für den der Mieter das Risiko trägt, hat dieser eine Barentschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines gleichwertigen Anhänger inklusive Mehrwertsteuer zu tragen. Der Vermieter hat bis zum Eingang der Entschädigung Anspruch auf Zinsen in Höhe von 10% p.a. ab dem Tag der Ausstellung der dazugehörigen Rechnung.
10..1) Die Zinsen für verspätete Zahlungen die nicht innerhalb von dem vereinbartem Zahlungsziel für Miete oder Kautionen liegen bei 5% pro Monat(30 Tage) . Die Berechnung kann auch nachwirkend durchgeführt werden, also nach Bezahlung der Rechnung.
11.)Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder aus einem anderen Grund Rechte am Anhänger geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftliche Anzeige zu erstatten und den Dritten hierüber schriftlich zu informieren.
12.) Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte am Anhänger einräumen(z.B. Miete, Leihe) oder Nutzungsrechte am Anhänger abtreten.
13.) Im Falle der Rückgabe ist der Anhänger auf den vom Vermieter mitgeteilten Stellplatz (an dem der Anhänger entgegengenommen wurde) abzustellen. Im Falle des Abstellens auf einem falschen Stellplatz wird eine Gebühr in Höhe von 20€ brutto erhoben.Bei einer verspäteten Rückgabe wird jede angefangene verspätete Stunde am ersten Verspätung Tag mit 30€ brutto berechnet. Für jeden weiteren angefangenen Tag wird ein Verspätungszuschlag von 150€ brutto berechnet. Die Rechnungssumme wird mit der geleisteten Kaution verrechnet, überschreitet die Summe die Kaution wird der noch zu zahlende Betrag an den Mieter berechnet. Die Rechnung erhält der Mieter per Post.Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
14.) Kündigungsrecht des Vermieters
Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag jederzeit innerhalb von sieben (7) Tagen zu kündigen. Der Mieter wird unverzüglich über die Kündigung in Kenntnis gesetzt.
14.1 Überzahlungen
Sollten Überzahlungen seitens des Mieters festgestellt werden, verpflichtet sich der Vermieter, diese binnen angemessener Frist zu prüfen und dem Mieter den überzahlten Betrag zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt auf das vom Mieter angegebene Zahlungsmittel.
Diese AGB gelten zusätzlich zu persönlich vereinbarten Verträgen zwischen dem Vermieter und dem Mieter
15.)Der Vermieter hat das uneingeschränkte Recht, die gegebene Möglichkeit des Kaufes des vermieteten Objektes oder die Zustimmung dazu nach eigenem Ermessen aufzulösen oder zu verweigern, diese Klausel bleibt unabhängig von etwaigen Regelungen im Mietvertrag bestehen und kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter geändert werden.
16.) Vertragsbruchgebühr: Sollte der Mieter einen Vertragsbruch begehen, der den Zustand des gemieteten Objekts schädigen kann oder eine finanzielle Belastung oder Schädigung für den Vermieter verursacht, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine Vertragsbruchgebühr in Höhe von 1500€ (netto) zu zahlen.
16.1. Aufhebung des Vertragsbruchs: Die Zahlung der Vertragsbruchgebühr in Höhe von 1500€ (netto) hebt den Vertragsbruch auf, und der Vertrag bleibt in Kraft, sofern nicht anderweitig vom Vermieter entschieden
16.2 Schadenersatz: Die Vertragsbruchgebühr dient als pauschalierter Schadenersatz und schließt nicht die Möglichkeit des Vermieters aus, darüber hinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen, sofern die tatsächlichen Schäden den Betrag der Vertragsbruchgebühr übersteigen.
17.) Bei Verbringung des Mietgegenstandes ins Ausland hat der Mieter sicherzustellen, dass die Rechte des Vermieters unter diesem Vertrag auch nach ausländischem Recht entsprechend gelten und in einer Form durchgesetzt werden können, die den Rechten des Vermieters gemäß dieses Vertrages entspricht. Der Mieter verpflichtet sich, alle hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und entsprechende Erklärungen abzugeben.
18) Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen, der in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen haben schriftlich zu erfolgen, einschließlich der Änderungen der vorliegenden Schriftlichkeit Klausel-. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
19.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung , die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
20.) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in allen Fällen der Wohnsitz/die Niederlassung des Vermieters. Der Vermieter ist in diesem Fall die KK Immobilien GmbH, Im Tal 36a, 64711 Erbach. KK Rental ist eine Marke der KK Immobilien GmbH.
Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: mangelnde Pflege des Fahrzeuges, unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch, vorsätzliche Beschädigung des Mietfahrzeuges, der Versuch entstandene Schäden schuldhaft zu verschweigen oder zu verbergen, Nutzung des Fahrzeuges bei der Begehung oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten, unerlaubte Weitervermietung des Fahrzeugs, die Verweigerung des Mieters, dem Vermieter die Besichtigung des Objekts zu gestatten.
Auszahlung der Kaution:
Die Kaution wird spätestens sechs (6) Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern keine offenen Forderungen oder Schäden am Mietobjekt vorliegen.
Etwaige offene Forderungen oder Schäden werden von der Kaution abgezogen, bevor der Restbetrag zurückerstattet wird.
Zustandekommen der Auszahlung:
Die Rückzahlung erfolgt auf das vom Mieter angegebene Bankkonto .
Der Mieter ist verpflichtet, der KK Immobilien GmbH alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine reibungslose Auszahlung der Kaution zu ermöglichen.
Die Kaution kann nicht zur Aufrechnung offener Mietzahlungen verwendet werden.
Stornobedingungen bei vorab Reservierungen
1. Im Falle einer Stornierung wird eine Stornogebühr fällig. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
• bis 8 Wochen vor Mietbeginn oder Liefertermin: kostenfrei
• ab Beginn der 8. Woche bis zum Beginn der 4. Woche vor Mietbeginn oder Kauf: 40% des Mietpreises
• ab Beginn der 4. Woche bis zum Beginn der 2. Woche vor Mietbeginn oder Kauf: 60% des Mietpreises
• unter 2 Wochen bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 85% des Mietpreises oder Kaufpreises
• 72 Stunden vor Mietbeginn oder Nichtabholung des Mietfahrzeuges oder Kauffahrzeuges: 95% des Mietpreises oder Kaufpreises
2. Als Mietpreis oder Kaufpreis gilt der Gesamtmietpreis inkl. aller Gebühren und Extras.
3. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den Regelungen gemäß Absatz 1 berücksichtigt. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter die genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.
4. Sollte der Mieter nicht zum vereinbarten Abholzeitpunkt erscheinen, wird der Vermieter die Reservierung zwei Stunden lang aufrechterhalten. Danach ist das Fahrzeug wieder für andere Kunden freigegeben. Dem Mieter wird in diesem Fall der Gesamtmietpreis in Rechnung gestellt. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden durch die Nichtabholung entstanden ist.
I: Einholen von Informationen bei Auskunfteien
Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter Auskünfte über ihn von der SCHUFA erhält.
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